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  • · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    Gebühren in der UV-GOÄ steigen zum 01.07.2023

    von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

    | Die für die UV-GOÄ verantwortliche Ständige Gebührenkommission, bestehend aus Vertretern der Unfallversicherungsträger und der KBV, hat am 05.04.2023 eine Anhebung der Gebühren für ärztliche Leistungen im Rahmen von Berufsgenossenschafts(BG)-Fällen beschlossen! Die höhere Vergütung kommt allen Ärztinnen und Ärzten zugute, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind, also z. B. nach Wege- oder Arbeitsunfällen. |

    Erste Stufe der Gebührenanhebung am 01.07.2023

    Die Gebühren der UV-GOÄ für ärztliche Leistungen steigen in den nächsten vier Jahren entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung, aber nur maximal um fünf Prozent pro Jahr. Eine erste Anhebung um fünf Prozent erfolgt zum 01.07.2023! Die darauf folgenden Gebührenerhöhungen sollen jeweils zum Anfang des Jahres veröffentlicht werden und dann zum 01.07. greifen. Es handelt sich um eine lineare Gebührenerhöhung für die gesamte UV-GOÄ und das Gebührenverzeichnis für Psychotherapeuten, soweit dieses auf Gebühren der UV-GOÄ verweist.

     

    Ausgenommen von den Gebührenerhöhungen sind die PCR-Tests nach den Nrn. 4780, 4782, 4783 und 4785 UV-GOÄ. Für diese Tests ist vereinbart worden, dass eine Neubewertung anhand aktueller Verfahren/Kosten erfolgen wird.