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  • · Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

    „H“ ‒ Hyperurikämie

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach

    | Ein 56-jähriger Mann meldet sich am ersten Adventssamstag gegen 18 Uhr bei seinem Nachbarn, der Hausarzt ist. Er gibt akute Schmerzen in seinem rechten Fuß an. Die Anamnese und eine kurze Untersuchung zeigen eindeutig das Vorliegen eines Gichtanfalls. In diesem Fall ist die Abrechnung nach EBM nicht das Problem. Im Fokus steht vielmehr die korrekte Diagnoseangabe des Gichtanfalls, bei welcher differenziert vorzugehen ist. |

     

    Abrechnung nach EBM

    Da es nicht der erste Kontakt im Quartal ist, sind die Versichertenpauschale, die Vorhaltepauschale und die weiteren Zuschläge schon abgerechnet. Damit bleibt für diese Inanspruchnahme lediglich die EBM-Nr. 01100 für die unvorhergesehene Inanspruchnahme an Samstagen zwischen 7 und 19 Uhr. Interessant für die EBM-Abrechnung ist die korrekte Diagnoseverschlüsselung, denn diese hat Folgen für die Verordnungsfähigkeit von Harnsäuresenkern. Auch wenn es sich beim Gichtanfall in den meisten Fällen um eine Erhöhung der Harnsäurekonzentration (Hyperurikämie) im Blut handelt, ist eine Hyperurikämie nicht gleichbedeutend mit einer Gicht bzw. einem Gichtanfall. Ein Gichtanfall ist allenfalls die Folge einer Hyperurikämie. Allerdings ist nicht die Hyperurikämie das akute Geschehen, das extreme Schmerzen verursacht und zu Untersuchungen, ggf. Labortests und medikamentöser Therapie führt. Es ist der Gichtanfall als solcher. Die Gicht ist mit M10.0 korrekt zu verschlüsseln und die Hyperurikämie mit E79.0 bzw. E79.- (siehe Grafik). Ob es sich um eine symptomatische Hyperurikämie handelt (die dann als Gicht ‒ M10.0 ‒ zu codieren wäre) oder um eine asymptomatische Hyperurikämie (E79.-) spielt im Grunde für die Verordnungsfähigkeit von Harnsäuresenkern eher eine untergeordnete Rolle. Eine rein asymptomatische Hyperurikämie wird der Arzt sowieso nicht behandeln. Zudem muss der Arzt vor Verordnung eines Harnsäuresenkers nichtmedikamentöse Maßnahmen einleiten. Erst wenn diese erfolglos bleiben, kann (bei medizinischer Notwendigkeit = symptomatische Hyperurikämie = Gicht) ein Harnsäuresenker verordnet werden.

     

    MERKE | Eine behandelte Hyperurikämie, also die Verordnung eines Harnsäuresenkers, muss mit dem ICD-10-Code M10.0 (Idiopathische Gicht) bzw. M10.9 (Gicht, nicht näher bezeichnet) begründet sein.