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  • · Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

    „G“ - Grippaler Infekt

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-lco.de 

    | Mit der Herbst-/Winterzeit kommt gleichzeitig wieder die Saison der erhöhten Inanspruchnahme des Hausarztes wegen mehr oder minder akuter grippaler Infekte. Erkältungsinfekt oder Influenza, diese Frage stellt sich in diesem Zusammenhang immer wieder. |

    Die Influenza ist von erheblicher Mortalität begleitet

    Die Influenza ist weit mehr als ein harmloser Virusinfekt. Sie ist nicht nur weltweit verbreitet, sondern auch von einer erheblichen Mortalität begleitet. Man schätzt, dass zwischen 10.000 und 30.000 Menschen jährlich an den Folgen einer Influenza-Infektion sterben. Etwa 80 bis 90 Prozent der Todesfälle betreffen Menschen im Alter von über 65 Jahren. Für Personen über 65 Jahren ist als vorbeugende Maßnahme daher eine Influenza-Impfung dringend zu empfehlen. Dies gilt außerdem für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, mit chronischen Lungenerkrankungen, mit chronischen Stoffwechselerkrankungen, mit Nierenschäden sowie unter Immunsuppression oder Kinder und Jugendliche unter Langzeitbehandlung mit ASS.

     

    • Die wichtigsten ICD-10-GM Schlüsselnummern*
    Diagnose
    ICD-10-GM

    Grippaler Infekt

    J06.9

    Grippaler Virusinfekt

    J06.9

    Virusinfektion Atemwege

    J98.8

    Fieberhafte Virusinfektion

    B34.9

    Akute Virus-Bronchitis

    J20.8

    Virus-Pharyngitis

    J02.8

    Laryngitis

    J04.0

    Laryngo-Tracheitis

    J04.2

    Grippe (Influenza)

    J11.1

     

    * Zur Abrechnung ist die Zusatzkennung mit A = Ausschluss, G = Gesichert, V = Verdacht, Z = Zustand nach ... zwingend vorgeschrieben. Lokalisationsangabe ist fakultativ: R = rechts, L = links, B = beidseits.

    Diagnostik

    Patient, 67 Jahre alt, stellt sich mit Kopf und Gliederschmerzen, Hustenreiz und Fieber vor. Die Diagnose eines grippalen Infekts wird üblicherweise rein klinisch, das heißt aufgrund der Symptome und einer körperlichen Untersuchung, gestellt. Differentialdiagnostisch lässt sich der banale grippale Infekt von einer echten Influenza anhand der Symptomatik unterscheiden. Während die Symptomatik in Bezug auf Fieber, Kopf-und Gliederschmerzen, Husten und Frösteln bei der Erkältung sehr schwach ausgeprägt ist, sind es gerade diese Symptome, die bei einer Influenza extrem stark vorhanden sind. Vor allem der schnelle und starke Fieberanstieg ist dabei wegweisend. Daneben verlaufen Erstinfektionen von Herpesviren (HSV, CMV, EBV) bei Kindern gelegentlich als grippaler Infekt. Ebenso können weniger schlimm verlaufende (abortive) Formen einer Infektion mit Exanthemviren wie Masern, Ringelröteln, Röteln und Varizellen oft nur als grippaler Infekt in Erscheinung treten.

     

    • Diagnostische Abrechnungspositionen bei grippalem Infekt
    EBM
    GOÄ

    Ziffern

    Punkte

    Euro

    Legende

    Ziffern

    Punkte

    03000

    157

    15,90

    Versichertenpauschale/Beratung

    1

    80

    -*

    -

    -

    Thorax-Untersuchung

    7

    160

    03040

    144

    14,59

    Hausärztliche Vorhaltepauschale

    -

    -

    -*

    -

    -

    Blutentnahme

    250

    40

     

    * Diese Leistungen sind im EBM nicht gesondert berechnungsfähig. Als Bestandteil des Anhangs 1 gelten diese Leistungen mit der Versichertenpauschale als abgegolten.

     

    • Die wichtigsten Abrechnungspositionen der Labordiagnostik
    EBM
    GOÄ

    Ziffern

    Punkte

    Euro

    Legende

    Ziffern

    Punkte

    32042

    -

    0,25

    BKS

    3501

    60

    32120

    -

    0,50

    Kleines Blutbild + Thrombozyten

    3550

    60

    32128

    -

    1,15

    C-reaktives Protein

    3524

    100

    32130

    -

    1,15

    Antistreptolysin (ASL)

    3523

    100

     

    Therapie

    Therapeutisch werden allgemeine Maßnahmen wie Ruhe und Schonung empfohlen. Medikamentös kommen Schmerzmittel, fiebersenkende Mittel und gegebenenfalls Sekretolytika zum Einsatz.

     

    • Therapeutische Abrechnungspositionen bei grippalem Infekt
    EBM
    GOÄ

    Ziffern

    Punkte

    Euro

    Legende

    Ziffern

    Punkte

    03230**

    90

    9,12

    Therapeutisches Gespräch/Beratung

    1

    80

    -*

    -

    -

    Symptombezogene Untersuchung

    5

    80

     

    * Diese Leistungen sind im EBM nicht gesondert berechnungsfähig. Als Bestandteil des Anhangs 1 gelten diese Leistungen mit der Versichertenpauschale als abgegolten.

    ** Das neu eingeführte hausärztliche problemorientierte Gespräch muss mindestens 10 Minuten dauern und ist im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung zu führen. Insofern ist diese Leistung nicht grundsätzlich bei einem grippalen Infekt zu berechnen, jedoch kann es sich ja auch um eine chronische Bronchitis oder auch um einen grippalen Infekt bei reduzierter Allgemeinabwehr handeln, die durchaus als lebensverändernd anzusehen sind.

     

      • Abrechnungsübersicht „Grippaler Infekt“
      Diagnose
      ICD-10-GM*
      Leistung
      EBM-Abrechnung
      GOÄ-Abrechnung

      Grippaler Infekt

      J06.9

      EBM-Nr.

      Punkte

      Euro

      GOÄ-Nr.

      Punkte

      Euro/F.:2,3

      Euro/F.: 3,5

      Grippaler Virusinfekt

      J06.9

      Versichertenpauschale

      03000

      -

      -

       

       

       

      1

       

       

       

      80

       

       

       

      10,72

       

       

       

      16,32

      Virusinfektion Atemwege

      J98.8

      VP bis vollendet. 4. Lj.

      -**

      236

      23,91

      Fieberhafte Virusinfektion

      B34.9

      VP 5. Lj. bis vollendet. 18. Lj.

      150

      15,20

      Akute Virus-Bronchitis

      J20.8

      VP 19. Lj. bis vollendet. 54. Lj.

      122

      12,36

      Virus-Pharyngitis

      J02.8

      VP 55. Lj. bis vollendet. 76. Lj.

      157

      15,90

      Laryngitis

      J04.0

      Ab 76. Lj.

      210

      21,27

      Laryngo-Tracheitis

      J04.2

      Hausärztliche Vorhaltepauschale

      03040

      144

      14,59

      -***

      -

      -

      -

      Grippe (Influenza)

      J11.1

      Thoraxuntersuchung

      -**

      -

      -

      7

      160

      21,45

      32,64

      HNO-Untersuchung

      -**

      -

      -

      6

      100

      13,41

      20,40

      Symptombezogene Untersuchung

      -**

      -

      -

      5

      80

      10,72

      16,32

      Blutentnahme

      -**

      -

      -

      250

      40

      4,20

      5,83

      BKS

      32042

      -

      0,25

      3501****

      60

      4,02

      4,55

      Kleines Blutbild + Thrombozyten

      32120

      -

      0,50

      3550****

      60

      4,02

      4,55

      C-reaktives Protein

      32128

      -

      1,15

      3524****

      100

      6,70

      7,58

      Antistreptolysin (ASL)

      32130

      -

      1,15

      3523****

      100

      6,70

      7,58

      Hausärztliches Gespräch/Erörterung

      03230

      90

      9,12

      3

      150

      20,11

      30,60

       

    * Zusatzkennung: A = Ausschluss, G = Gesichert, V = Verdacht, Z = Zustand nach

    ** Diese Leistungen sind nach EBM nicht gesondert berechnungsfähig, sondern mit anderen Pauschalen abgegolten

    *** Für diese EBM-Leistung gibt es keine entsprechende GOÄ-Gebühr.

    **** Laborleistungen mit reduzierten Gebührenrahmen (F.: 1,15 bzw. 1,3)

    Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 19 | ID 42430124