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  • · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    Überweisung oder Hinzuziehung zur Behandlung?

    | FRAGE: Ich bin D-Arzt und habe einen Patienten zwecks MRT zum Radiologen überwiesen. Die Gebühr für den Überweisungsvordruck (F 2900) hat die BG gestrichen und darauf verwiesen, dass es sich um eine Mitbehandlung handelt und deshalb keine Honorierung erfolge. Hat die BG hier Recht? |

     

    ANTWORT: Häufig kommt es zu Streichungen von Rechnungsbeträgen durch die Berufsgenossenschaften bei D- und H-Ärzten sowie Handchirurgen wenn der Formtext F 2900 (Überweisungsvordruck nach Ziffer 145 UV-GOÄ) abgerechnet wird. Der Grund für diese Streichungen resultiert daraus, dass in vielen Fällen eine „Überweisung“ nicht erfolgt und somit ein „Überweisungsvordruck“ überhaupt nicht hätte verwendet werden dürfen. Vielmehr erfolgte eine „Hinzuziehung zur Behandlung“. Für „Überweisung“ und „Hinzuziehung zur Behandlung“ existieren unterschiedliche Formtexte, was in der Praxis oft nicht beachtet wird. Die Hinzuziehung zur Mitbehandlung ist in § 12 des BG-Vertrages geregelt. Nach § 12 Abs. 2 ist in diesen Fällen der Formtext F 2902 zu verwenden. Im Gegensatz zum Überweisungsvordruck der nach Ziffer 145 UV-GOÄ honoriert wird, ist der Formtext F 2902 kostenfrei auszufüllen!

     

    PRAXISHINWEISE | Nur Ärzte die nach den in § 26 BG-Vertrag festgelegten Bedingungen eine Vorstellungspflicht beim D-Arzt haben (zum Beispiel Hausärzte) verwenden hierfür den Vordruck F 2900, der nach Ziffer 145 UV-GOÄ auch honoriert wird. Anders sieht es bei D- und H-Ärzten sowie Handchirurgen aus, die in der Regel Kollegen anderer Fachgruppen zur Mitbehandlung hinzuziehen (zum Beispiel Neurologen, Anästhesisten oder externe Radiologen).

    Eine Ausnahme für die vorgenannten Arztgruppen für die Verwendung des Formtextes F 2900 besteht lediglich, wenn bei isolierten Verletzungen im Bereich HNO-oder Augenheilkunde tatsächlich an den Facharzt überwiesen wird und keine Mitbehandlung erfolgt. In diesen Fällen wird auch kein D-oder H-Arztbericht oder Handchirurgischer Bericht erstellt.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 1 | ID 36295690