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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Freestyle der Kassen bei Muster 17 erlaubt?

    von RA Tim Hesse, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de 

    | FRAGE: „Die IKK Classic und die Pronova BKK möchten uns zwingen, für die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung nur die von ihnen entworfenen „eigenen“ Formulare zu verwenden. Hierin ist ein neues Feld als „Pflichtfeld“ eingefügt, das von uns unbedingt ausgefüllt werden soll/muss: „Arbeitsunfähigkeit bis“. Wenn wir dann in dieses Feld eintragen „bis auf Weiteres“ wird das von diesen Kassen nicht akzeptiert. Es wird argumentiert, dass es Vorgaben des Bundesversicherungsamtes geben würde (Orignalton Sachbearbeiter der IKK Classic), die den Kassen deswegen „im Nacken sitzen“ würde. Ist diese Vorgehensweise rechtens? Bei vielen Arbeitsunfähigkeiten ist am Anfang der Erkrankung ja überhaupt nicht absehbar, wie lange diese andauern wird.“ |

     

    Antwort: Die Vorschriften und Erläuterungen in Bezug auf das Erstellen und Ausfüllen von Formularen zum Gebrauch in der vertragsärztlichen Praxis sind mitunter unübersichtlich. Näheres ist der „Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ zu entnehmen (abrufbar über die Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung [KBV]: www.kbv.de ). Darin heißt es zu Muster 17:

     

    • 2.17.2 Inhalt und Reihenfolge der Rubriken des Musters 17 sind insoweit verbindlich, als weder die dort aufgenommenen Fragen verändert, noch weitere Fragen hinzugefügt werden dürfen. Es ist jedoch zulässig, einzelne Fragen auszulassen. Die Abmessungen des Feldes können verändert werden. Es ist nicht zulässig, außerhalb des verbindlichen Feldes nach Muster 17 Fragen in den Vordruck aufzunehmen, die vom Vertragsarzt zu beantworten sind.

     

    • 2.17.3 Die übrige Gestaltung der Einmal-Vordrucke zur Anweisung von Krankengeld bleibt den Krankenkassen überlassen.

     

    Aus diesen Vorschriften ergibt sich, dass die tatsächliche Einführung eines neuen Felds als „Pflichtfeld“ durch die Krankenkassen unzulässig wäre.

     

    Aber Vorsicht | Den Kassen wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen ein Spielraum bei der Gestaltung der Krankengeld-Auszahlungsscheine zugebilligt, den diese auch nutzen. Jede Kasse scheint ihr eigenes Formular erstellt und gestaltet zu haben.

     

    PRAXISHINWEIS | Wenden Sie sich an Ihre KV, wenn Ihnen ein von der Vordruckvereinbarung inhaltlich abweichendes Formular vorgelegt wird. Ansonsten sollten Sie auf den Formularen nur angeben, was Sie tatsächlich wissen bzw. abschätzen können. Etwas anderes kann auch von Ihnen nicht verlangt werden. Können Sie die konkrete Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines Patienten nicht abschätzen, setzen Sie in die von Ihnen auszufüllenden Formulare zunächst das Datum ein, das Ihnen konkret zutreffend erscheint. Dauert die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich länger, muss gegebenenfalls ein weiterer Auszahlungsschein ausgefüllt werden, auf dem Sie wiederum den Zeitraum eintragen, der Ihnen zum Zeitpunkt der aktuellen Unterschrift vertretbar erscheint.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 7 | ID 43012853