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  • · Fachbeitrag · Laborreform

    Fallstricke bei der Labor-Kennnummer 32006

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Nach Bekanntmachung der Einzelheiten zur „Laborreform“ zum 01.04.2018 stellen sich in der Ärzteschaft viele Fragen. Dabei nehmen bei Infoveranstaltungen zu diesem Thema Fragen zum Umgang mit den Kennnummern den größten Platz ein, speziell auch zur Nr. 32006. |

     

    • Offizieller Text der Kennnummer 32006
    Bis 31.03.2018
    Ab 01.04.2018

    Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, wenn mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt werden, oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers.

    Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht oder Mukoviszidose.