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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Stoßwellentherapie bei Fersensporn wird Kassenleistung

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.04.2018 beschlossen, die extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei Patienten mit Fersenschmerz bei plantarer Fasciitis in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Die Leistung selbst darf allerdings nur von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie von Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin erbracht werden. |

     

    Voraussetzung für die Anwendung dieser Behandlungsmethode ist, dass der Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens 6 Monate eingeschränkt hat und während dieser Zeit unterschiedliche konservative Therapieansätze sowie Maßnahmen wie Dehnübungen und Schuheinlagen ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden. Der G-BA-Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend hat der Bewertungsausschuss 6 Monate Zeit, entsprechende Abrechnungspositionen in den EBM aufzunehmen.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 1 | ID 45264998