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  • 20.12.2013 · Fachbeitrag · Hausarzt-EBM

    Warum der zweite APK so wichtig war und ist

    | Im hausärztlichen Bereich gibt es seit dem 1. Oktober 2013 wieder eine Gesprächsleistung als eigenständige Gebühr, das „problemorientierte ärztliche Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung“ (EBM-Nr. 03230). Trotz der rückwirkend zum 1. Oktober 2013 geänderten Abrechnungsvoraussetzungen für die EBM-Nr. 03230 beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt (APK) zusammen mit der Versichertenpauschale (lesen Sie dazu Seite 5 dieser Ausgabe) hat der zweite APK seine Bedeutung nicht verloren. |