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    Wirtschaftlichkeitsbonus Labor: KBV-Informationen für die Praxis

    | Ärzte können bei wirtschaftlicher Veranlassung und Erbringung von Laborleistungen einen Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten. Die Berechnung erfolgt seit 01.04.2018 nach einer neuen Systematik und auf Basis aktueller Leistungsdaten. Außerdem gibt es Änderungen bei den Untersuchungsindikationen der Kennnummern. Aufgrund der aktuell hierzu auftretenden Fragen möchten wir auf die von der KBV veröffentlichten .„Informationen für die Praxis“ zu diesem Thema hinweisen ‒ ergänzend zu unseren Informationen in AAA 01/2018, Seite 4 , AAA 02/2018, Seite 3 , AAA 02/2018, Seite 5 und AAA 03/2018, Seite 3 . |

     

    In der Praxisinformation können Sie allgemeine Informationen zum Wirtschaftlichkeitsbonus sowie zu seiner Berechnung nachlesen. Hierbei wird zunächst die Systematik dargestellt, bevor nachfolgend die Rechenschritte im Detail (Ermittlung des arztspezifischen Fallwerts, Ermittlung des Wirtschaftlichkeitsfaktors, abschließende Berechnung des Wirtschaftlichkeitsfaktors) und Besonderheiten (z. B. MVZ, Praxen mit angestellten Ärzten) dargestellt werden. Nachfolgend werden dann am Beispiel der Hausärzte und der Fachärzte für Hämatologie/Onkologie Berechnungen dargestellt. Weitere Inhalte sind die inhaltlich neu gefassten Kennnummern 32006, 32007, 32011, 32012, 32015 und 32019, die Laborleistungen mit Kennnummern (die aus den Laborkosten herausgerechnet werden) sowie die neue Bewertung der GOP 32001.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die Information für die Praxis der KBV können Sie abrufen unter http://www.kbv.de/html/praxisinformationen.php. Mehr Informationen zur Laborreform und zum Wirtschaftlichkeitsbonus (z. B. Übersichten zu arztgruppenspezifischen Fallwerten, zur Bewertung der GOP 32001 je Fachgruppe, zu allen Kennnummern sowie zum Beschluss des Bewertungsausschusses) erhalten Sie unter www.kbv.de/html/33487.php.
    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 2 | ID 45185162