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  • · Fachbeitrag · Chronisch Kranke

    G-BA beschließt eigenständiges DMP-Modul r„Herzinsuffizienz“

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.04.2018 die Anforderungen an die strukturierte Behandlung von Patienten mit Herzinsuffizienz aktualisiert und in einem eigenständigen DMP festgelegt. |

     

    Der G-BA-Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Umsetzung erfolgt anschließend auf der Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten bzw. KVen. Die Verträge müssen vom Bundesversicherungsamt im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen geprüft und zugelassen werden.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 1 | ID 45264994