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  • 03.06.2009 | Verordnung

    Arzneimittel-Richtlinie: Klarstellung zu alkoholhaltigen Arzneimitteln

    In der Ausgabe Nr. 5/2009 hatten wir über die zum 1. April 2009 in Kraft getretene Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien berichtet. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu Ziffer 3 der neuen Anlage III (Alkoholhaltige Arzneimittel ab 5 Vol Prozent Ethylalkohol zur oralen Anwendung) inzwischen klargestellt hat, dass alkoholhaltige Arzneimittel ab 5 Vol Prozent als Säfte nicht verordnungsfähig sind, wenn zusätzlich in den Gebrauchs-/Fachinformationen neben dem Alkoholprozentsatz ein Warnhinweis bezüglich des Gefährdungspotenzials gegeben wird.  

    Fragen und Antwortenkatalog der KBV

    Zu den häufigsten Fragen zur Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien hat die KBV inzwischen einen Fragen- und Antwort-Katalog (FAQ) erarbeitet. Sie finden diesen Katalog auf der Homepage der KBV unter www.kbv.de/22990.html. In der nächsten Ausgabe werden wir auf die wichtigsten Änderungen ausführlich eingehen.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 7 | ID 127456