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  • 01.01.2007 | Verordnung

    Aktuelle Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

    Nachfolgend informieren wir über aktuelle Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sollten sie vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet werden, werden sie am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.  

    Inhalierbares kurzwirksames Humaninsulin (Exubera®)

    Das Bundessozialgericht hat im Mai 2006 entschieden, dass der G-BA auch weiterhin Therapiehinweise für die wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln herausgeben darf. Im Zusammenhang mit dem seit Mai 2006 in Deutschland zur Behandlung des Typ-1- und Typ-2- Diabetes erhältlichen inhalativen Insulins Exubera® hat der G-BA jetzt beschlossen, für Exubera® aufgrund der vergleichbaren Wirksamkeit zu einem Insulin, das unter die Haut gespritzt wird, keine Verordnungsempfehlung auszusprechen. Als Gründe führt der G-BA an, dass wegen fehlender Langzeitdaten das Risiko unklar sei und dass darüber hinaus Exubera® die Behandlung um das Fünffache verteuern würde.  

    Off-Label-Use: Wirkstoff Carboplatin verordnungsfähig

    Arzneimittel mit dem Carboplatin können künftig im Rahmen des Off-Label-Use (vergl. „Abrechnung aktuell“ Nr. 10/06, S. 1 ff.) zur Behandlung eines fortgeschrittenen nichtkleinzelligen Bronchialkarzinoms verordnet werden.  

    Gesprächspsychotherapie wird keine Kassenleistung

    Aufgabe des G-BA ist es auch, eine Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vorzunehmen. Eine solche Bewertung nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin ist für die Gesprächspsychotherapie vorgenommen worden. Danach sind Wirksamkeit und Nutzen der Gesprächstherapie für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen – mit Ausnahme der Depression – nicht wissenschaftlich belegt. Der G-BA hat daher beschlossen, die Gesprächspsychotherapie auch künftig nicht in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die derzeit zugelassenen Behandlungsverfahren – tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie sowie Verhaltenstherapie – ebenfalls nach wissenschaftlichen Kriterien zu überprüfen.  

     

    Weitere Details zu diesen Beschlüssen und die tragenden Gründe finden Sie auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de.