Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Recht

    Kontrollieren Sie Ihren Prüfbescheid auf Formfehler, wenn Sie in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung stecken!

    | Wenn Sie in ein Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren geraten sind, ist es Ihr gutes Recht, sich gegen eine Honorarkürzung oder einen Verordnungskostenregress mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu wehren. Dabei sollten Sie besonders auf einige typische Fehler von Kürzungsbescheiden achten. Auch wenn sich die Prüfungsinstanzen sicherlich bemühen, Ihr Wirtschaftlichkeitsverhalten objektiv zu beurteilen, bleibt es angesichts des Zeitdrucks und sonstiger Unzulänglichkeiten nicht aus, dass Entscheidungen fehlerhaft sind und deswegen auf Grund eines Widerspruchs im Beschwerdeverfahren oder im Sozialgerichtsverfahren aufgehoben werden. Nachfolgend für Sie einige exemplarische Formfehler, die in Kürzungsbescheiden bzw. dem Prüfungsverfahren auftreten können: |