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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Wie ist der Passus „je Sitzung“ in der GOÄ auszulegen?

    | Frage: „Wenn eine Ziffer pro Sitzung nur einmal angewendet werden darf, heißt das dann, dass sie nur einmal am Tag erscheinen darf oder auch in zeitlich kenntlich gemachten Abständen von zum Beispiel 20 Minuten zueinander? Beispiel: Ziffer 555, 526, 558 jeweils um 10.00 Uhr, 10.20 Uhr und 10.40 Uhr?“ |