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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung

    Ist die Arbeitszeit des Weiterbildungsassistenten bei Plausibilitätsprüfungen der KV anzurechnen?

    | Mit Plausibilitätskontrollen prüft die KV, ob ein Vertragsarzt seiner Verpflichtung zur peinlich genauen Abrechnung nachgekommen ist. Ansatzpunkt ist für die KV die am Quartalsende abgegebene Abrechnungserklärung des Arztes, mit der er bestätigt, dass die Leistungen von ihm persönlich oder im Rahmen einer zulässigen Delegation durch genehmigte Ärzte - zum Beispiel Weiterbildungsassistenten - erbracht worden sind. |