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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Neuer EBM

    Deutlich größere Bedeutung von Zusatzbezeichnungen durch neuen EBM

    | Der alte EBM bietet Ärzten nur wenig Anreize, während der Weiterbildung in der Klinik oder danach eine Zusatzbezeichnung zu erwerben. Zusätzliche Berechnungsmöglichkeiten ergeben sich nämlich nur vereinzelt, so zum Beispiel für chirotherapeutische Leistungen nach den Nrn. 3210 und 3211 EBM alt. Mit dem In-Kraft-Treten des neuen EBM - nach aktueller Beschlusslage somit ab dem 1. April 2005 - wird sich das deutlich ändern, denn dann wird die Berechnung von Leistungen mehr als bisher an den Erwerb von Zusatzqualifikationen bzw. von Zusatzbezeichnungen gebunden. |