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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Troponin-T-Test nur zusammen mit EKG-Befund berechnungsfähig?

    | Frage: „Nachdem vor einigen Jahren der Troponin-T-Test unter der Nr. 3874 (11,25 Euro) in den EBM eingeführt wurde, führen wir diesen Test bei Verdacht auf Myokardischämie relativ häufig durch. Jetzt wurde unsere Abrechnung einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, bei der auch festgestellt wurde, dass wir die Nr. 3874 im Vergleich zu Vorquartalen mit erheblich gestiegener Frequenz abgerechnet haben, insbesondere auch bei Patienten, bei denen im Rahmen der Ischämiediagnostik zusammen mit dem Troponin-T-Test kein EKG abgeleitet wurde. Die KV teilte uns mit, dass der Troponin-T-Test nur abgerechnet werden dürfe, wenn durch ein zuvor abgeleitetes EKG eine Myokardischämie nicht sicher belegt bzw. nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Deswegen soll in den Fällen, in denen kein EKG abgerechnet wurde, der Troponin-T-Test gestrichen werden. Müssen wir diese Streichung hinnehmen?“ |