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  • 01.01.2006 | Heilmittel

    Neue Fragen und Antworten zur Umsetzung der Heilmittel-Richtlinien

    Im konsentierten Fragen-/Antwortenkatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Heilmittel-Richtlinien nach § 92 SGB V wurden jüngst unter der Rubrik „Richtlinientext“ Änderungen vorgenommen und unter der Rubrik „Physikalische Therapie“ neue Fragen und Antworten aufgenommen. Wir haben diese Fragen und Antworten für Hausärzte ausgewertet und stellen sie nachfolgend dar.  

    Umfasst der Begriff „Massagetechniken“ sämtliche Massageformen?

    Frage: „Eine Patientin hat bei einem Autounfall mehrere Verletzungen – insbesondere an den unteren Extremitäten – erlitten. Sie hat die Rehabilitation abgeschlossen und muss trotzdem noch weiterhin mit Heilmitteln versorgt werden. Wenn im Indikationskatalog der Begriff ´Massagetechniken´ gebraucht wird, kann ich dann sämtliche Massageformen verordnen?“  

     

    Antwort: Ja. In Bezug auf die Begrenzung „davon für Massagetechniken bis zu 10 Einheiten“, sind alle Techniken gemeint, die in der jeweiligen Diagnosengruppe aufgeführt sind.  

    In welche Diagnosengruppe können Muskeldystrophien eingeordnet werden?

    Frage: „Mehrere meiner Patienten leiden unter Muskeldystrophien. Unter welcher Diagnosengruppe kann diese Erkrankung im Heilmittelkatalog eingeordnet werden?“