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  • 01.02.2005 | EBM 2000plus

    Wie sind Schutzimpfungen abzurechnen?

    Frage: „Inzwischen haben wir uns mit dem neuen EBM näher befasst, können aber keine Positionen für Schutzimpfungen finden. Gibt es diese nicht mehr?“  

     

    Antwort: Schutzimpfungen als präventive Leistungen werden nicht durch den Bewertungsausschuss als Bestandteil des EBM beschlossen. Die entsprechenden Vereinbarungen werden vielmehr zwischen den einzelnen KVen und den Krankenkassen getroffen. Deswegen stehen die Positionen für Schutzimpfungen nicht im neuen EBM.  

     

    An der Durchführung und Abrechnung wird sich nichts ändern. Sie führen die präventiven Impfungen wie bisher durch und berechnen dafür die Nrn. 8900 ff. Da die im EBM 2000plus übliche fünfstellige Nummernsystematik auch für Impfungen eingeführt werden soll, wird ab dem 1. April 2005 den bisherigen Positionen für Impfungen nach den Nrn. 8900 ff. lediglich eine weitere 8 hinzugefügt, so dass künftig Impfungen mit den Nrn. 88900 ff. abzurechnen sind. Da die Impfvereinbarungen in den verschiedenen KVen nicht einheitlich sind, können wir bundesweit einheitlich gültige Positionen für die einzelnen Impfungen nicht angeben. Die in Ihrem KV-Bereich zutreffenden Positionen müssten Ihnen bis Ende März mitgeteilt werden.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 16 | ID 84371