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  • 01.09.2005 | EBM 2000plus

    Wie ist der Rückversand von Röntgenfilmen zu berechnen?

    Frage: „Bei Überweisungen zu einem Radiologen bringen die Patienten in der Regel die Röntgenbilder bzw. die Aufnahmen von CT- oder MRT-Untersuchungen mit. Wie können wir das Zurückschicken der Bilder an den Radiologen berechnen?“  

     

    Antwort: Für die Versendung von Röntgenaufnahmen – und somit auch für das Zurückschicken an den Radiologen – ist die Kostenpauschale Nr. 40104 (5,10 Euro) berechnungsfähig. Auch wenn die tatsächlichen Versandkosten weniger als 5,10 Euro betragen, kann diese Pauschale angesetzt werden. Die Differenz können Sie als Einnahme verbuchen.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 11 | ID 84539