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  • 01.02.2005 | EBM 2000plus

    Varizenbehandlung durch den Hausarzt

    Nach dem alten EBM ist für Hausärzte die Abrechnung phlebologischer Leistungen unproblematisch – abgesehen davon, dass die in Frage kommenden Positionen über verschiedene Kapitel verstreut sind. So stehen zum Beispiel phlebologische Funktionsverbände nach Nr. 205 in Abschnitt C I (Verbände), Thrombus-Expressionen nach Nr. 930 in Kapitel H (Dermatologie) und Sklerosierungen sowie Behandlungen von Ulcera in Kapitel N (Chirurgie) unter den Nrn. 2020 bis 2024. Hausärzte können phlebologische Leistungen nach dem alten EBM ohne Einschränkungen abrechnen.  

    Phlebologische Leistungen im neuen EBM

    Hausärzten stehen im EBM 2000plus zur Varizenbehandlung grundsätzlich nur noch einige diagnostische Maßnahmen und konservative Behandlungen zur Verfügung. Für die Diagnostik bleiben – falls eine entsprechende Genehmigung für Doppler-Sonographien nach den Nrn. 671 und 672 des alten EBM vorliegt – nur die entsprechenden Untersuchungen nach den neuen Nrn. 33061 und 33076 übrig. Weitere diagnostische Maßnahmen wie Verschlussplethysmographie (Nr. 660), Lichtreflexionsrheographie (Nr. 652) usw. sind in einer phlebologischen Komplexleistung zusammengefasst (Nr. 30500) – und die steht Hausärzten nicht zur Verfügung (siehe weiter unten).  

     

    Im Wesentlichen werden Hausärzte Krampfaderbehandlungen mit den beiden dafür vorgesehenen Komplexpositionen des Hausarztkapitels abrechnen.  

     

    Leistungspositionen im neuen EBM

    02312  

    Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris  

    • Obligater Leistungsinhalt

    - Abtragung von Nekrosen,  

    - Lokaltherapie unter Anwendung von Verbänden,  

    - Entstauende phlebologische Funktionsverbände,  

    - Fotodokumentation zu Beginn der Behandlung, danach alle vier Wochen,  

    • Fakultativer Leistungsinhalt

    - Thromboseprophylaxe,  

    - Teilbäder,  

    je Bein, je Sitzung ................... ..................................................................... 150 Punkte  

    02313  

    Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder beim Lymphödem  

    • Obligater Leistungsinhalt

    - Kompressionstherapie,  

    - Fotodokumentation zu Beginn der Behandlung, danach alle vier Wochen,  

    je Bein, je Sitzung ......................................................................................... 150 Punkte  

    Die Nrn. 02312 und 02313 sind gegebenenfalls auch nebeneinander berechnungsfähig.