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  • 01.02.2006 | EBM 2000plus

    Samstagszuschlag bei Rezeptabgabe berechnungsfähig?

    Frage: „Seit einiger Zeit bieten wir an jedem zweiten Samstag vormittags Sprechstunden an und berechnen dann bei jedem Patienten zusätzlich zu den erbrachten Leistungen den Samstagszuschlag Nr. 01102 (260 Punkte). Ist diese Position auch für die Patienten berechnungsfähig, die nach Absprache bei den Arzthelferinnen in der Samstagssprechstunde nur ein Rezept abholen, wofür dann die Nr. 01430 (Verwaltungskomplex) berechnet wird?“  

     

    Antwort: Nein! Laut Leistungslegende ist der Samstagszuschlag Nr. 01102 nur für eine „Inanspruchnahme des Vertragsarztes“ berechnungsfähig. Wird der Vertragsarzt nicht in Anspruch genommen, kommt es nicht zu einem Arzt-Patienten-Kontakt. Somit ist der Samstagszuschlag für das alleinige Abholen von Rezepten in der Samstagssprechstunde nicht berechnungsfähig.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 16 | ID 84382