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  • 01.02.2005 | EBM 2000plus

    Regulärer und Notfall-Ordinationskomplex: Neue Spielregeln ab dem 1. April

    Hausärzte nehmen regelmäßig an dem von der KV organisierten Notfalldienst teil. Mit der Einführung des neuen EBM ab dem 1. April 2005 wird sich bei der Abrechnung einiges ändern: Durch die Ablösung der „alten“ Ordinationsgebühr durch den Notfall-Ordinationskomplex nach dem neuen EBM ergeben sich neue Spielregeln.  

    Notfall-Ordinationsgebühr im alten EBM

    Bei allen Notfallbehandlungen – egal ob im organisierten Notfalldienst oder bei sonstigen notfallmäßigen Behandlungen – ist im alten EBM eine einheitliche Notfall-Ordinationsgebühr abzurechnen (220 Punkte). Zu kennzeichnen ist diese besondere Ordinationsgebühr in der Regel als „1 N“.  

     

    Aber: Relativ häufig behandeln Hausärzte im Notfalldienst eigene Patienten, die sich üblicherweise auch nach dem Notfall von ihm weiterbehandeln lassen. Ebenso lässt sich ein Teil der Patienten, die der Hausarzt bei der Notfallbehandlung zum ersten Mal sieht, von ihm weiterbehandeln. Nach dem alten EBM gibt es hier eine Regelung, die allen am Notfalldienst teilnehmenden Ärzten ein Dorn im Auge ist: Ein auf diese Weise mehrmals in Anspruch genommener Arzt ist nicht dazu berechtigt, die Notfall-Ordinationsgebühr 1 N in demselben Quartal neben der regulären Ordinationsgebühr zu berechnen.  

     

    Beispiel

    Der Hausarzt wird im Notfalldienst sonntags zu einem Patienten mit hohem Fieber gerufen. Nach Verordnung entsprechender Medikamente bittet er den Patienten, der keinen anderen Hausarzt hat, sich am Dienstag in der Praxis zur Kontrolle vorzustellen. Entweder berechnet der Arzt dann lediglich die Notfall-Ordinationsgebühr am Sonntag (in vielen KVen gibt es dafür einen festen Punktwert außerhalb der Budgetgrenzen für die Praxis) oder die normale Ordinationsgebühr am Dienstag. In beiden Fällen wird eine der beiden Konsultationen somit nicht mit der Ordinationsgebühr vergütet. An deren Stelle kann dann nur die Konsultationsgebühr Nr. 2 berechnet werden bzw. sie wird von der KV eingesetzt, wenn für beide Arzt-Patienten-Kontakte die Ordinationsgebühr berechnet wird.  

    Notfall-Ordinationskomplex im EBM 2000plus

    Offensichtlich hat der Bewertungsausschuss ein Einsehen gehabt, dass es einer Neuregelung bedurfte, um diese Benachteiligung der Ärzte im Notfalldienst zu beseitigen. Daher hat er für den Notfalldienst einen eigenständigen Ordinationskomplex geschaffen.