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  • 01.09.2005 | EBM 2000plus

    Notdienst: Konsultationskomplex zum 1. Oktober neu geregelt

    Die Abrechnung von Leistungen im organisierten Notdienst ist eine Dauerbaustelle im EBM. Nun gibt es eine weitere Änderung: Zum 1. Oktober 2005 – dieser Termin gilt als sicher – wird die Vergütung von nicht-quartalsübergreifenden Mehrfachkontakten im Rahmen des organisierten Notfalldienstes neu geregelt und der Konsultationskomplex deutlich aufgewertet. Zusätzlich zur Nr. 01215 – demnächst mit 100 statt mit 50 Punkten bewertet – werden als neue Positionen die Nrn. 01216 und 01217 in den EBM aufgenommen. Damit werden jetzt auch Inanspruchnahmen „zur Unzeit“ gesondert berücksichtigt.  

    Die derzeitige Regelung

    Derzeit ist der Konsultationskomplex im organisierten Notfalldienst Nr. 01215 nur mit 50 Punkten bewertet – und zwar unabhängig davon, zu welchen Zeiten dieser weitere Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet.  

    Der neue Notdienst-Konsultationskomplex

    Folgende Differenzierung und Aufwertung des Konsultationskomplexes ist geplant.  

     

    Aufwertung der Nr. 01215 und zwei neue EBM-Nummern

    01215  

    Konsultationskomplex außerhalb der Zeiten nach Nrn. 01216 und 01217  

     

    100 Punkte  

    01216  

    Konsultationskomplex bei Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 22:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr  

     

     

     

     

    400 Punkte  

    01217  

    Konsultationskomplex bei Inanspruchnahme zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19:00 und 07:00 Uhr  

     

     

     

     

    500 Punkte  

    Fazit

    Mit dieser Änderung wird der berechtigten Kritik an der unzureichenden Bewertung von Mehrfachkontakten im organisierten Notdienst endlich Rechnung getragen. Insbesondere die mehrfache Inanspruchnahme durch denselben Patienten zur „Unzeit“ – nämlich abends, nachts und an Feiertagen – wird voraussichtlich ab Oktober auch im Notdienst deutlich besser honoriert.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 1 | ID 84535