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  • 01.09.2005 | EBM 2000plus

    Kleine Chirurgie für Hausärzte

    Kleine operative Eingriffe gehören zum Praxisalltag einer Hausarztpraxis. Auf den ersten Blick erscheint die Abrechnung der Nrn. 02300 bis 02302 relativ einfach. Die Schwierigkeiten stecken jedoch – wie so oft – im Detail. Einzelne Punkte, bei denen es regelmäßig Probleme gibt, werden nachfolgend dargestellt.  

     

    Gliederung für Leistungen der kleinen Chirurgie

    Leistung  

    EBM-Nrn.  

    Unspezifischer operativer Eingriff bis 5 Minuten  

    02300  

    Definierte operative Eingriffe  

    02301,  

    02302  

     

     

    Primäre Wundversorgung, gegebenenfalls mittels Gewebekleber, bei Patienten bis zum 12. Lebensjahr  

    02301  

     

    Primäre Wundversorgung ohne Naht oder mittels Gewebekleber bei Patienten ab dem 13. Lebensjahr  

    02300  

    Primäre Wundversorgung mittels Naht bei Patienten bis zum 12. Lebensjahr  

    02302  

    Primäre Wundversorgung mittels Naht und/oder Gewebekleber bei Patienten ab dem 13. Lebensjahr  

    02301  

    Berechnung der Warzenbehandlung

    In der Startphase des EBM war unklar, wie die Warzenbehandlung abzurechnen ist. Die Warzenbehandlung ist nämlich in Anhang 1 zum EBM aufgelistet und damit den Positionen zugeordnet, die nicht als Einzelleistung berechnet werden können.  

     

    In der Präambel zu Kapitel 2.3 ist jedoch definiert, was unter einem operativen Eingriff zu verstehen ist, nämlich die Eröffnung von Haut oder Schleimhaut. Damit ist auch klargestellt, dass eine operative Warzenentfernung jetzt nach Nr. 02300 abgerechnet werden kann, gegebenenfalls auch nach Nr. 02301, wenn die operative Entfernung mit einer Verschiebeplastik kombiniert ist.  

    Berechnung von Kleineingriffen

    Nicht nachvollziehbar ist die zeitliche Eingrenzung des kleinen operativen Eingriffs in Nr. 02300 mit bis zu 5 Minuten. In einer Hausarztpraxis kommen auch Kleineingriffe vor, die länger als 5 Minuten dauern. Diese wären eigentlich nicht abrechnungsfähig. Eine nicht unter den Nrn. 02301 bzw. 02302 aufgeführte Klein-Op mit mehr als 5 Minuten Dauer sollten Sie daher mangels einer anderen Ziffer ebenfalls nach Nr. 02300 abrechnen.  

    Berechnung von Wundbehandlungen bei Sekundärheilung