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  • 01.06.2010 | Ambulante Kodierrichtlinien

    Ambulante Kodierrichtlinien ab dem 1. Januar 2011: Das kommt auf Sie zu!

    Vertragsärzte müssen sich zum 1. Januar 2011 auf zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand einstellen. Dann werden die neuen Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) flächendeckend eingeführt. Zuvor wird es im Bereich der KV Bayern eine dreimonatige Testphase geben. Nachfolgend informieren wir Sie über die Hintergründe, Ziele und Bedeutung der Richtlinien.  

    Der Hintergrund und die Zielsetzung

    Der Gesetzgeber hat bereits 2007 die KBV und die Krankenkassen verpflichtet, Richtlinien für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen nach den Schlüsseln des ICD-10 für den ambulanten Bereich zu vereinbaren. Ursprünglich sollten diese Richtlinien bis zum 30. Juni 2009 vereinbart werden und zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Dieser Zeitplan konnte jedoch nicht eingehalten werden. Der Praxistest in Bayern soll jetzt dazu genutzt werden, etwaige Unzulänglichkeiten noch vor der verbindlichen Einführung zu beheben.  

     

    Seit Jahren sind Vertragsärzte verpflichtet, die Diagnosen in den Abrechnungsunterlagen nach der ICD-Klassifikation zu verschlüsseln. Diese beinhaltet eine Vielzahl von Regeln und Vorschriften, die schwer verständlich sind und Interpretationsspielraum lassen. Dies hat dazu geführt, dass die Kodierung zum Teil uneinheitlich und fehlerhaft vorgenommen wurde. Erinnert sei an die Diskussion über das sogenannte Up-Coding oder Right-Coding im Zusammenhang mit der Einführung des morbiditätsbedingten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Die jetzt beschlossenen Kodierrichtlinien schränken diesen Interpretationsspielraum ein und schaffen verbindliche Vorgaben bei der Verschlüsselung von Diagnosen.  

    Die Bedeutung

    Die exakte Diagnose-Verschlüsselung ist für Vertragsärzte von großer Wichtigkeit. Schließlich ist die von den Krankenkassen zu zahlende Gesamtvergütung entscheidend von der Morbiditätsentwicklung abhängig. Nur bei einer guten Kodierung kann der Nachweis einer gestiegenen Morbidität geführt und in den jnährlichen Verhandlungen mit den Krankenkassen eine Honorarsteigerung durchgesetzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Mehraufwand für die Arztpraxis wie von der KBV angestrebt letztendlich in Grenzen hält.