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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Abrechnung von Gerichtsgutachten

    Neue Vergütungsregeln seit dem 1. Juli

    | Seit dem 1. Juli gilt das neue Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), von dem auch Sie betroffen sind, wenn Sie Befundberichte an Rentenversicherungsträger, Versorgungsämter, Arbeitsämter, Gesundheitsämter oder Gerichte schicken müssen. Maßgeblicher Stichtag für die Anwendung des neuen Gesetzes ist dabei der Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages durch das Gericht bzw. die Behörde. Wurde der Auftrag vor dem 1. Juli 2004 erteilt, so gilt noch das ZSEG (Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz), seit dem 1. Juli gilt das JVEG. |