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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Abrechnung mit “Sonstigen Kostenträgern”, Teil 1:

    Was Sie bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) beachten müssen

    | Neben dem Anspruch auf Leistungen im Krankheits- oder Verletzungsfall bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger bestehen für bestimmte Personengruppen Ansprüche aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften oder besonderer vertraglicher Vereinbarungen. Die ärztliche Versorgung dieser Personengruppen gehört zum Tätigkeitsspektrum des niedergelassenen Arztes. In Zeiten knapper Ressourcen wird dieser Bereich mit in der Regel besonderen Vergütungsregelungen immer wichtiger. |