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    Leistungen der Empfängnisregelung bei Hausärzten Bestandteil der RLV

    In Ausgabe 12/2008 ist uns bei dem Beitrag über die Leistungen außerhalb des RLV (Seiten 2 und 3) ein Fehler unterlaufen: Die Leistungen der Empfängnisregelung nach den EBM-Nrn. 01820 bis 01828 werden nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses nur im fachärztlichen Versorgungsbereich außerhalb der RLV vergütet. Für Hausärzte bzw. Kinder- und Jugendärzte sind diese Leistungen Bestandteil des RLV.  

     

    Auch die Tabelle auf Seite 4 unten über die Leistungen des RLV enthält leider einen Fehler: Die Prüfung der häuslichen Krankenpflege nach EBM-Nr. 01420 ist Bestandteil der Versichertenpauschalen und kann weder von Hausärzten noch von Kinder- und Jugendärzten gesondert als Einzelleistung berechnet werden.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 10 | ID 123750