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  • 28.03.2017 · Sonderausgaben · Arbeitsvertragsrecht · Arbeitsentgeld

    Das neue AÜG - So beraten Sie nach der Reform richtig und vermeiden Sanktionen

    Am 01.04.2017 ist das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Sowohl für Leiharbeitnehmer als auch für Ver- und Entleiher ändert sich einiges. Werden die neuen Regeln nicht eingehalten, drohen zum Teil saftige Geldbußen. Stellen Sie sich deshalb zügig auf die neue Rechtslage ein! Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv fasst alle Änderungen für Sie zusammen.