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· Nachricht · Versicherungsrecht

Welche Laufzeit gilt für den Versicherungsvertrag?

| Ein Leser fragt: Der vom Versicherer vorgegebene Antrag enthält eine Laufzeit von drei Jahren. Dieser Antrag wurde angenommen. Jetzt schreibt der Versicherer, die jährliche Laufzeit sei mittlerweile üblich. Zu den längeren Vertragslaufzeiten gebe es Urteile. Welche Laufzeit gilt? |

 

Antwort | Der verbindliche Antrag enthält eine Laufzeit von drei Jahren. Dieser Antrag wurde angenommen. Mit Zugang der Annahme beim Versicherer ist der Versicherungsvertrag zustande gekommen, und zwar mit einer Laufzeit von drei Jahren. Es spielt keine Rolle, was in vergleichbaren Fällen „üblich“ ist. Im Wege der Vertragsfreiheit ist der Abschluss gleichartiger Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten möglich. Ausnahme: Derartige Verträge wären sittenwidrig oder verstießen gegen ein gesetzliches Verbot. Das ist vorliegend nicht erkennbar. Daher kommt es darauf an, was die Vertragsschließenden gemäß Angebot und Annahme konkret vereinbart haben: Hier eine Vertragslaufzeit von drei Jahren. Die vom Versicherer genannten Urteile ändern daran nichts, unabhängig davon, dass der Versicherer nicht mitgeteilt hat, um welche Urteile es sich handelt und warum diese Urteile hier einschlägig sein sollten. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsnehmer auf die Wirksamkeit der Verträge ‒ mit den Inhalten des Antrags ‒ bestehen.

Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 1 | ID 45682044