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16.08.2013 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Änderung der Bezugsberechtigung bei Gruppenunfallversicherung

| Wird in einem Gruppenunfallversicherungsvertrag vereinbart, dass für den Fall des Unfalltodes eines Mitarbeiters (versicherte Person) des Unternehmens (VN) die gesetzlichen Erben des Mitarbeiters bezugsberechtigt sind, soweit keine andere Bestimmung getroffen wurde, so muss der Mitarbeiter dem Versicherer eine Änderung der Bezugsberechtigung mitteilen, entschied der BGH. |