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· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018

| Auch im Jahr 2018 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick, welche Werte 2018 gelten. |

Beitragsbemessungsgrenzen

Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge sind 2018 wieder generell gestiegen. Somit gelten seit dem 01.01.2018 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:

 

  • Beitragsbemessungsgrenzen 2018

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

Arbeitslosenversicherung

  • jährlich

78.000 Euro

69.600 Euro

  • monatlich

6.500 Euro

5.800 Euro

Allgemeine Rentenversicherung

  • jährlich

78.000 Euro

69.600 Euro

  • monatlich

6.500 Euro

5.800 Euro

Knappschaftliche Rentenversicherung

  • jährlich

96.000 Euro

85.800 Euro

  • monatlich

8.000 Euro

7.150 Euro

Kranken- und Pflegeversicherung

  • jährlich

53.100 Euro

53.100 Euro

  • monatlich

4.425 Euro

4.425 Euro