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· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2015

| Auch 2015 haben sich die meisten Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Erfahren Sie nachfolgend, was ab sofort gilt. |

Beitragsbemessungsgrenzen

Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge sind in 2015 wieder generell gestiegen. Somit gelten seit dem 1. Januar 2015 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:

 

  • Beitragsbemessungsgrenzen 2015

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

Arbeitslosenversicherung

  • jährlich

72.600 Euro

62.400 Euro

  • monatlich

6.050 Euro

5.200 Euro

Allgemeine Rentenversicherung

  • jährlich

72.600 Euro

62.400 Euro

  • monatlich

6.050 Euro

5.200 Euro

Knappschaftliche Rentenversicherung

  • jährlich

89.400 Euro

76.200 Euro

  • monatlich

7.450 Euro

6.350 Euro

Kranken- und Pflegeversicherung

  • jährlich

49.500 Euro

49.500 Euro

  • monatlich

4.125 Euro

4.125 Euro