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11.03.2015 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

Stimmrechtsbindungsverträge bei GmbH-Gesellschaftern

| Mit Stimmrechtsbindungsverträgen verpflichten sich die Gesellschafter einer GmbH zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten, um die Mehrheitsverhältnisse dauerhaft sicherzustellen. Rechtlich sind sie zulässig, ihre Wirkung bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von minderheitsbeteiligten Gesellschaftern ist bislang nicht abschließend geklärt. |