16.06.2015 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Kommanditist einer KG kann selbstständig sein
Auch ein Kommanditist einer KG, der nicht die Rechtsmacht besitzt, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der KG aufzuheben oder abzuschwächen, kann selbstständig und damit versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sein. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.
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