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29.03.2017 · Nachricht · Sozialversicherung

GGf in einer Unternehmensgruppe kann sv-frei sein

| Ein Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer Holding ist ausnahmsweise sozialversicherungsfrei, wenn er aufgrund des Gesellschaftsvertrags und seiner Gesellschafterstellung wesentlichen rechtlichen Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft ausüben kann. Für das LSG Baden-Württemberg sprechen dafür Sonderrechte bzw. eine (ausreichende) Sperrminorität (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2016, Az. L 5 R 50/16, Abruf-Nr. 192491 ). |