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· Nachricht · Sozialversicherung

Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit

| Die Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit anerkennen. Die Exposition gegenüber dem aromatischen Amin o-Toluidin in Benzin und Motoröl sei ursächlich für die Erkrankung, entschied das LSG Hessen. |

 

Der 1961 geborene Mann aus dem Hochtaunus-Kreis absolvierte ab 1977 eine Kfz-Mechaniker-Ausbildung und arbeitete anschließend als Kundendienstberater und Kfz-Mechaniker, später auch als Werkstattmeister. Im Alter von 38 Jahren wurde bei ihm ein Blasentumor diagnostiziert. Der Präventionsdienst stellte fest, dass in den Jahren 1964 bis 1994 in Ottokraftstoffen (Normal und Super) Bleiverbindungen eingesetzt wurden, die regelmäßig zur Kennzeichnung den Farbstoff Sudan Rot enthielten. Hierbei handelt es sich um einen Azofarbstoff, aus welchem das aromatische Amin o-Toluidin freigesetzt werden kann. Dieser Gefahrstoff sei, so das LSG, nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis geeignet, beim Menschen bösartige Neubildungen der Harnwege zu verursachen.

 

Für eine Berufskrankheit spreche auch der frühe Zeitpunkt der Erkrankung mit 38 Jahren (das mittlere Erkrankungsalter bei Männern liegt sonst bei 70 Jahren) und die Tatsache, dass der Kfz-Mechaniker nie geraucht habe. Denn auch Raucher erkrankten häufiger an Harnblasenkrebs (LSG Hessen, Urteil vom 02.04.2019, Az. L 3 U 48/13, Abruf-Nr. 209750).

Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 4 | ID 46010651