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· Nachricht · Rentenversicherung

Vertragsanpassung einer Witwenrente bei Lebenspartnerschaft?

| Sehen die Bedingungen einer 1991 geschlossenen Rentenversicherung für die Versorgung von Hinterbliebenen eine Witwenrente vor, so kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, wenn der Versicherungsnehmer (VN) eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.02.2001 begründet hat. Das hat der BGH entschieden. |

 

Der BGH sieht dabei die unterschiedlichen Interessen:

  • Dem VN ist die (Hinterbliebenen-)Versorgung seines Lebenspartners wichtig. Das spricht für die begehrte Anpassung.

 

Wichtig | Das OLG Köln als Vorinstanz muss jetzt klären, ob eine Vertragsanpassung in Betracht kommt und, wenn ja, wie der Vertrag anzupassen ist.

Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 3 | ID 44689450