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· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz-Policen aus der „Steinzeit“: Hier sollten Sie den Vertrag Ihres Kunden umstellen

von Ingo Politz, Referent Verbund- und Sondergeschäft, Produkt- und Bestandsmanagement, ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

| Viele Versicherungen sind schon etwas älter und wurden seit Jahren nicht mehr aktualisiert. Gerade bei Rechtsschutzversicherungen kann das jedoch schnell zum Problem werden. Denn neue oder verbesserte Leistungen sind in älteren Policen nicht enthalten. Deshalb sollte der Vertrag Ihres Kunden relativ neu sein und ggf. regelmäßig angepasst werden. |

Entwicklungen im Privat-Rechtsschutz

Seit der Liberalisierung des Rechtsschutzmarktes im Jahr 1994 sind die Produkte im Privat-Rechtsschutz an vielen Stellen bedarfsgerecht erweitert worden. Die wichtigsten sind:

 

Vorgerichtlicher Rechtsschutz

Versicherungsnehmer (VN) mit neuen Verträgen können bereits in einem frühen Verfahrensstadium Unterstützung von der Rechtsschutzversicherung erhalten. Insbesondere in vielen öffentlich-rechtlichen Rechtsangelegenheiten ist eine Erweiterung auf vorgerichtlichen Rechtsschutz erfolgt.