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13.06.2016 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck?

| Ein Juwelier ist generell nicht verpflichtet, zur Reparatur oder Abgabe eines Ankaufsangebots entgegengenommenen Kundenschmuck gegen Diebstahl oder Raub zu versichern. Er muss aber den Kunden über den fehlenden Versicherungsschutz aufklären, wenn der Schmuck außergewöhnlich wertvoll ist oder der Kunde eine Aufklärung erwarten darf, weil der Versicherungsschutz branchenüblich ist. So will es der BGH. |