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04.07.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Vermieter haftet nicht für Sturz auf unebenem Plattenweg

| Ein Mieter muss sich laut LG Coburg bei einem Plattenweg auf einen Höhenunterschied von ein bis zwei Zentimetern einrichten. Das gilt insbesondere, wenn dem Mieter der Zustand des Weges seit Jahren bekannt ist und er den Weg wöchentlich mehrfach gegangen ist, ohne zu Fall zu kommen. Den Vermieter trifft damit keine Schuld am Sturz des Mieters. |