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16.04.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Bauherr nicht für Sicherung des Handwerkers verantwortlich

| Ein privater Bauherr ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, einen beauftragten Handwerker anzuweisen, die für Dacharbeiten erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Er haftet daher nach Ansicht des OLG Hamm nicht, wenn ein Handwerker vom Dach stürzt, weil er sich bei den beauftragten Dacharbeiten nicht gesichert hat. |