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17.01.2014 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Kündigung der privaten Krankenversicherung für volljähriges Kind

Der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung kann die Mitversicherung für ein volljähriges Kindes auch dann wirksam kündigen, wenn er keinen Nachweis für eine nahtlose Anschlussversicherung des Kindes nach § 205 Abs. 6 Satz 1 VVG erbringen kann (BGH, Urteil vom 18.12.2013, Az. IV ZR 140/13; Abruf-Nr. 140064 ).