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07.04.2014 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Hinterbliebenenrente – Beiträge zur KV der Rentner abzuführen

| Beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner sind die an eine Rentnerin ausgezahlten Kapitalleistungen aus den Versicherungen, die der Arbeitgeber ihres verstorbenen Ehemanns als Direktversicherung abgeschlossen hat. Dies gilt allerdings nur bezogen auf die Leistungen, die auf betrieblicher Altersversorgung beruhen, bei denen der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war. Das hat das BAG klargestellt. |