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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Altersteilzeit im Blockmodell: Krankenversicherungsbeitrag bei Anschlussbeschäftigung

| Für Mitarbeiter in der Freistellungsphase kann es sich lohnen, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen. So können sie die Wartezeit von 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente mit 63 erreichen. Die Anschlussbeschäftigung kann aber den Beitragssatz zur Krankenversicherung beeinflussen. | 

 

Grundsatz: Ermäßigter Beitragssatz in der Freistellungsphase

„Altersteilzeiter“ sind mit dem Meldeschlüssel 103 zur Sozialversicherung zu melden. Während der Freistellungsphase im Blockmodell errechnen sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nach dem ermäßigten Beitragssatz (Schlüssel 3). Grund: Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit haben keinen Anspruch mehr auf Krankengeld (BSG, Urteil vom 25.8.2004, Az. B 12 KR 22/02 R, Abruf-Nr. 042462).

 

Wichtig | Voraussetzung für den ermäßigten Beitragssatz in der Freistellungsphase ist, dass nach der Freistellungsphase keine erneute Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung beabsichtigt ist.