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· Nachricht · Gebäudeversicherung

Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

| Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So lautet der Tenor einer Entscheidung des FG Köln (Urteil vom 07.12.2016, Az. 2 K 3652/14, Abruf-Nr. 192960 , rechtskräftig). |

Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 1 | ID 44613321