02.03.2018 · Nachricht · Entgeltfortzahlung
Krankengeld bei verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung
Übergibt der Arzt die AU-Bescheinigung ungefragt nicht dem Versicherten, sondern übersendet sie mittels Freiumschlag der Krankenkasse, muss diese auch dann Krankengeld an den Versicherten zahlen, wenn die AU-Bescheinigung zu spät bei ihr eingeht. Dies entschied das SG Detmold im Fall eines Versicherten, der auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums krankgeschrieben war.
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