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12.01.2015 · Fachbeitrag · Berufshaftpflichtversicherung

Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge für Rechtsanwälte

Die Übernahme von Beiträgen zur gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Rechtsanwälte stellt lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das ist bislang ständige Rechtsprechung, die das FG Berlin-Brandenburg jetzt bestätigt hat. Doch das Verfahren ist vor dem BFH gelandet.