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09.03.2017 · Nachricht · Bausparen

BGH: Kündigungsrecht zehn Jahre nach erstmaliger Zuteilungsreife

| Eine Bausparkasse kann Bausparverträge kündigen, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Das gilt auch, wenn diese noch nicht voll bespart sind. Das hat der BGH entschieden. |