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09.03.2017 · Nachricht · Bausparen

BGH: Kündigungsrecht zehn Jahre nach erstmaliger Zuteilungsreife

Eine Bausparkasse kann Bausparverträge kündigen, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Das gilt auch, wenn diese noch nicht voll bespart sind. Das hat der BGH entschieden.