09.03.2017 · Nachricht · Bausparen
BGH: Kündigungsrecht zehn Jahre nach erstmaliger Zuteilungsreife
| Eine Bausparkasse kann Bausparverträge kündigen, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Das gilt auch, wenn diese noch nicht voll bespart sind. Das hat der BGH entschieden. |